Willkommen auf der AGRIDEA Webseite zur «guten landwirtschaftlichen Praxis». Die Seite vereint Informationen zur guten landwirtschaftlichen Praxis im Pflanzenschutz. Hier finden Sie umfangreiche Auskünfte, um den Schutz ihrer Kulturpflanzen sowohl im konventionellen als auch im Bioanbau zu verbessern und dabei gleichzeitig den Gesundheits- und Umweltschutz zu gewährleisten sowie die ökologische Nachhaltigkeit zu fördern.
Die «gute landwirtschaftliche Praxis» ist eine Grundvoraussetzung für sachgerechtes Handeln im Pflanzenschutz. Sie beschreibt diverse Massnahmen und Regeln, die Landwirte befolgen sollten, um ihre eigene Gesundheit, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen, die ihre Produkte konsumieren, sowie die Umwelt mit ihren natürlichen Ressourcen zu schützen:
Die gute landwirtschaftliche Praxis bedingt, unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Pflanzenschutzmaßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Umsetzung der gute landwirtschaftliche Praxis erfolgt bereits auf dem Feld (Auswahl der Kulturen und Felder), setzt sich in der Produktion und Verarbeitung fort und endet mit der Lieferung der Produkte an den Verbraucher.
Mit dem Befolgen der guten fachlichen Praxis ist die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen gewährleistet und ist in der Pflanzenschutzmittelverordnung im Art. 61 zur Sorgfaltspflicht ausgewiesen:
1 Wer mit Pflanzenschutzmitteln oder ihren Abfällen umgeht, muss dafür sorgen, dass sie keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben.
2 Pflanzenschutzmittel müssen sachgemäss verwendet werden. Sie dürfen nur zu Zwecken verwendet werden, für die sie zugelassen wurden. Diese Verwendung umfasst die Befolgung der Grundsätze der guten Pflanzenschutzpraxis und die Einhaltung der in Artikel 18 festgelegten und auf der Etikette angegebenen Anforderungen. […]
Die Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz gelten dabei grundsätzlich für alle Bewirtschaftungsformen, sei es konventioneller, integrierter oder ökologischer Landbau.